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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk





LAND NRW

Es „brummt" bei uns, deswegen brauchen wir neue Mitarbeiter. Was macht eine zugkräftige Stellenanzeige aus? 

Wie bei allen Werbemaßnahmen gilt auch bei einer Stelleanzeige der Spruch „Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler". Versetzen Sie sich also bitte in die Gedankenwelt eines möglichen Bewerbers, wenn Sie eine Stellenanzeige planen und formulieren. Wie können Sie ihn optimal ansprechen und dazu bewegen, sich bei Ihnen zu bewerben? Die Wahl des Mediums, in dem das Inserat erscheint, sein Aussehen und die Sprache müssen demnach nicht nur zu Ihrem Unternehmen „passen", sondern auch zur ins Auge gefassten Zielgruppe. Das kann zum Beispiel bei der Suche nach Auszubildenden oder sehr jungen Kräften eine weitgehend andere Anzeige zur Folge haben als bei der Suche nach langjährig erfahrenen Mitarbeitern. „Unterm Strich" soll die Anzeige den Richtigen Lust machen, möglichst schnell bei Ihnen anfangen zu wollen, aber zugleich „die Spreu vom Weizen trennen". Schließlich wollen Sie sich ja nicht durch eine Vielzahl von Schreiben Unqualifizierter quälen.  
Ganz generell muss eine attraktive Stellenanzeige folgende Elemente beinhalten: das Firmenprofil, also eine Kurzbeschreibung Ihres Unternehmens, evtl. inklusive Ihres Logos; die genaue Berufsbezeichnung; das Bewerberprofil (welcher Aufgabenbereich, welche Position im Betrieb, welche Kompetenzen, welche Entwicklungsmöglichkeiten); die fachlichen und persönlichen Anforderungen (Fachwissen, abgelegte Prüfungen, berufliche Erfahrungen, „soft skills", also bestimmte Persönlichkeitsmerkmale wie Teamfähigkeit oder Kreativität); Ihre betrieblichen Leistungen (Aussagen zum Lohn und zu sonstigen Leistungen); Bewerbungsmodus (ausführliche Mappe, Kurzbewerbung oder Anruf?, Fristen); Ansprechpartner bei Ihnen. Größe und Aussehen sollten der zu besetzenden Stelle und dem Image und dem sonstigen öffentlichen Auftreten Ihres Unternehmens angemessen sein. Locker-flockige Sprüche aus einem ansonsten knochentrockenen Haus führen die Interessenten auf eine falsche Fährte.
Achten Sie bei den Formulierungen auch auf die „Fallen" des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: die explizite Suche nach einer „Verkäuferin" schließt Männer aus, der Wunsch nach einem „erfahrenen Monteur" jüngere Interessenten, die Angabe „deutsche Muttersprache" ausländische Bewerber.

STICHWORTE
Stellenanzeige