Ein Messebesuch kann in der Tat ins Geld gehen. Das ist ja auch einer der Gründe, warum wir auf eine gute Vor- und Nachbereitung drängen - unter anderem hier: haeufig-gestellte-fragen/zum-marketing/marketing-messen.html . Aber: Einen Teil Ihrer Kosten als Besucher oder Aussteller auf einer Messe können Sie sich vom Finanzamt wieder zurückholen, indem Sie sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Wenn Sie eine Messe besuchen, so gilt dies für Ihre Fahrtkosten, die Eintrittsgebühr und Ihre Hotel- und Verpflegungskosten, aber ebenso für Park- oder Seminargebühren oder für die Bewirtung von Geschäftspartnern, also Ausstellern oder etwa Kunden, die Sie zu der Ausstellung mitgenommen haben. Heben Sie die entsprechenden Belege daher auf und bestätigen Sie die betriebliche Veranlassung der Reise.
Als Aussteller können Sie natürlich alle diese Möglichkeiten ebenfalls nutzen. Darüber hinaus können Sie jedoch die Standkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Im Einzelnen geht es um die Miete der Fläche und des Standes, dessen Auf- und Abbau, die Personalkosten, Eintrittsgutscheine und auch die Ausgaben für Give-aways oder die kleine Erfrischung für die Standbesucher.
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