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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk





LAND NRW

Eine Mitarbeiterin hat mir vorgeschlagen, einen Newsletter zu versenden. Ist das für eine Konditorei sinnvoll? 

Aus unserer Sicht kann ein gut gemachter und regelmäßiger Newsletter viel dazu beitragen, die Bekanntheit eines Handwerksunternehmens zu stärken und Nachfrage nach seinen Produkten und Dienstleistungen zu wecken. Es stellt damit seine Kundennähe heraus und hält die Bezieher des Newsletters zugleich auf dem Laufenden, was sich bei ihm tut.
Konkret für Sie und Ihre Konditorei könnte das heißen, dass Sie in Ihrem Newsletter auf die ja wechselnden Angebote an Kuchen, Torten und so weiter, auf die Wechsel der Karten bei Ihrem Frühstücks- beziehungsweise Mittagstisch und auf das Salatbuffet hinweisen, über besondere Offerten etwa zur Ferienzeit informieren, aber auch immer wieder einmal die Angebote für Unternehmen (Mittagstisch, Belieferung von Kantinen oder von Meetings, Kundenpräsente) und für Gruppen (Organisation von Kleinpräsentationen mit Verkostung) ansprechen. Das Gleiche gilt für Kuchen und Torten für Allergiker, für die Anlasstorten für Geburtstage, Familienfeste oder Abschlussfeiern und für die Manufaktur, die ja Ihre Hausschokolade und Pralinen versendet. Als wichtige Ergänzung bringen Sie Nachrichten aus Ihrem Haus, berichten also über neue Produkte und wie sie entstanden sind, über Ihre Filialen, über Neueinstellungen oder Abgänge, über Erfolge bei der Aus- und Weiterbildung, über Veranstaltungen, die Sie durchführen oder an denen Sie teilnehmen, über Sponsoring-Aktivitäten und so weiter. Sie können darüber hinaus Ihre Mitarbeiter in Porträts vorstellen, sofern diese damit einverstanden sind. Gerade für die zumeist für Kunden unsichtbaren Kräfte in der Backstube oder im Büro ist das eine wichtige Anerkennungsgeste.
Immer wieder bewährt hat sich, wenn Betriebe ihre Newsletter mit einer kleinen Marktforschung verbinden. Das tun sie, wenn sie in der Veröffentlichung aufrufen, Wünsche nach zusätzlichen Produkten zu äußern oder Eindrücke zu schildern zum Beispiel über die Atmosphäre in der Konditorei, die Bedienung, die Qualität der Waren.
Die Adressen für den Newsletter müssen Sie sammeln, indem Sie auf Ihrer Internetseite zum Abonnement auffordern oder indem Sie in Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Anzeigen, Flyern oder auf der Speisekarte darauf hinweisen. Die künftigen Bezieher müssen sich eindeutig bei Ihnen angemeldet haben. Es ist also nicht zulässig, jemandem „auf Verdacht“ einen Newsletter zuzuschicken. Zudem muss es jederzeit möglich sein, den Bezug des Newsletters zu beenden. 

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