Offensichtlich haben Sie sich im Vorfeld Ihrer Aktion bei Ihrer Gemeinde nicht um eine so genannte Sondernutzungserlaubnis gekümmert. Die ist immer dann nötig, wenn man in nennenswertem Ausmaß den „öffentlichen Straßenraum" nutzt. Das kann zum Beispiel Werbetafeln betreffen, wie Sie sie einsetzen wollten, Blumenkübel, Tische mit Waren, Tische und Stühle etwa eines Cafés oder auch das Austeilen von Werbeflyern. In der Regel ist das Ordnungsamt für eine solche Erlaubnis zuständig. Wer sie nicht rechtzeitig einholt, riskiert ein Bußgeld.
STICHWORTEWerbeschild, Sondernutzungserlaubnis




