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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk





LAND NRW

Was halten Sie von der Idee, Quittungen und Rechnungen als Werbeträger zu nutzen?  

Davon halten wir sehr viel. Eine Rechnung zu bekommen (und dann bezahlen zu müssen) ist zwar nichts überragend Positives, aber dennoch können Sie sie sehr gut als Werbeträger für Ihr Unternehmen nutzen.
Natürlich sollten Sie sich am Ende der Rechnung oder Quittung noch einmal für den Auftrag bedanken und versichern, dass Sie gerne für den Kunden tätig waren. Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie kostenlos erbrachte Dienstleistungen auch als solche ausweisen und damit kenntlich machen. Zudem sollten Sie - falls dies für Ihren Betrieb zutrifft - auf die Möglichkeit des Steuerabzugs von Handwerkerarbeiten hinweisen. Konkret auf Sie bezogen empfiehlt es sich, in einem PS individuelle oder Aktionsangebote zu bewerben oder zum Beispiel Neuerungen in Ihrem Unternehmen zu erwähnen. Dies können Sie auch unter der Überschrift „Wussten Sie schon, ...." in einer kleinen Serie „verpacken".    

STICHWORTE
Rechnungen als Werbeträger