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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk





LAND NRW

Ich habe einen Auftrag in Belgien erhalten. Dabei ist mein Unternehmen etwa zwei Monate auf einer Baustelle aktiv. Im Internet habe ich gelesen, dass eine Baustelle auch als „Errichtung einer Betriebsstätte“ verstanden werden kann. Was ist unter diesem Begriff zu verstehen und welche Folgen sind damit verbunden?

Es ist richtig, dass bei längerfristigen Arbeiten auf einer Baustelle die Finanzbehörden darunter die Errichtung einer Betriebsstätte verstehen und dass daraus verschiedene steuerliche Konsequenzen folgen. So kann es sein, dass eine ausländische Lohnsteuerpflicht für entsendete Mitarbeiter entsteht.

Das Besondere ist hierbei, dass je nach Land andere Definitionen bzw. Fristen gelten, ab wann eine Baustelle als Betriebsstätte gewertet wird. Im nationalen deutschen Steuerrecht beträgt die Mindestdauer bei Bau- und Montagestellen sechs Monate. In Belgien und vielen anderen Ländern geht man davon aus, dass eine Baustelle nach zwölf Monaten zur Betriebsstätte wird. Doch Vorsicht: Hier greift unter Umständen die Regelung, Bauarbeiten für einen Auftraggeber an verschiedenen Baustellen zu einer Baustelle zusammenzufassen, so dass der Zeitraum von zwölf Monaten recht schnell zustande kommen kann. 

Eine Überprüfung der Situation im Vorfeld durch ein Steuerberatungsbüro, das sich mit den nationalen gesetzlichen Vorgaben bestens auskennt, ist daher dringend empfehlenswert.

STICHWORTE
Baustelle als Betriebsstätte, Errichtung einer Betriebsstätte