Es ist richtig, dass bei längerfristigen Arbeiten auf einer Baustelle die Finanzbehörden darunter die Errichtung einer Betriebsstätte verstehen und dass daraus verschiedene steuerliche Konsequenzen folgen. So kann es sein, dass eine ausländische Lohnsteuerpflicht für entsendete Mitarbeiter entsteht.
Das Besondere ist hierbei, dass je nach Land andere Definitionen bzw. Fristen gelten, ab wann eine Baustelle als Betriebsstätte gewertet wird. Im nationalen deutschen Steuerrecht beträgt die Mindestdauer bei Bau- und Montagestellen sechs Monate. In Belgien und vielen anderen Ländern geht man davon aus, dass eine Baustelle nach zwölf Monaten zur Betriebsstätte wird. Doch Vorsicht: Hier greift unter Umständen die Regelung, Bauarbeiten für einen Auftraggeber an verschiedenen Baustellen zu einer Baustelle zusammenzufassen, so dass der Zeitraum von zwölf Monaten recht schnell zustande kommen kann.
Eine Überprüfung der Situation im Vorfeld durch ein Steuerberatungsbüro, das sich mit den nationalen gesetzlichen Vorgaben bestens auskennt, ist daher dringend empfehlenswert.
STICHWORTEBaustelle als Betriebsstätte, Errichtung einer Betriebsstätte




