Wenn ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz arbeitet und sich nicht an die örtlichen Bestimmungen hält, kann dies tatsächlich erhebliche Geldbußen zur Folge haben. Die Einhaltung des sogenannten Gesamtarbeitsvertrags überwachen die Paritätischen Kommissionen, das sind gemeinsame Einrichtungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften für einzelne Branchen. Sie kümmern sich beispielsweise um die Einhaltung der Mindestlöhne, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz und auch um die Beachtung der Arbeits- und Urlaubszeiten. Dafür stellen sie einen so genannten Vollzugskostenbeitrag in Rechnung, der sich auf die Arbeitstage in der Schweiz bezieht. Von den Unternehmen zu beachten sind darüber hinaus unter anderem Meldeauflagen für die entsandten Mitarbeiter sowie Zollformalitäten. Dabei dürfen Sie nicht vergessen, dass diese Bestimmungen sich teilweise von Kanton zu Kanton unterscheiden. Selbst Schweizer Unternehmer halten die auf Branchen bezogenen Gesamtarbeitsverträge mit allen ihren Auswirkungen für sehr komplex.
Stößt nun eine Behörde oder die Paritätische Kommission bei einer Kontrolle auf eine Missachtung einer Bestimmung, ist ein Bußgeldbescheid fällig. Die Paritätische Kommission etwa stellt ihre gesamten - zumeist nicht geringen - Kontrollkosten in Rechnung - unabhängig davon, ob zum Beispiel bei Ihnen die festgestellte Lohndifferenz nur wenige Euro ausmacht. Allerdings wird die Zahlungsaufforderung derzeit im Ausland, also auch bei uns, nicht vollstreckt. „Im Gegenzug" droht Ihnen zumindest bei schweren Verstößen eine Dienstleistungssperre und ein Eintrag in einem Internetverzeichnis von „Sündern".
Die Außenwirtschaftsberater der Zukunfts-Initiative unterstützen Sie übrigens gerne bei der Einhaltung der Vorschriften auch in der Eidgenossenschaft.
Bußgelder in der Schweiz, Schweiz




