Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind, werden fast immer mit dem Begriff „g-rekening“ (das heißt geblokkeerde rekening) konfrontiert. Es geht dabei um ein Sperrkonto, auf das Teile der Lohnsteuern und der Sozialversicherungsbeiträge überwiesen werden müssen, um sicherzustellen, dass auch bei einer Vergabe an Subunternehmer diese Abgaben geleistet werden. In der Regel werden 30 Prozent der in der Auftragssumme enthaltenen Löhne durch den Generalunternehmer auf dieses Konto beim Belastingdienst, dem Finanzamt der westlichen Nachbarn, eingezahlt. Jeder Hauptunternehmer kann sich so von der persönlichen Haftung für den Fall befreien, dass Nachunternehmer ihren Pflichten nicht nachkommen. Von dem G-Konto können Zahlungen nur an das niederländische Finanzamt erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten und nach Zahlung aller Abgaben wird das Konto aufgelöst und das Geld an den Hauptunternehmer zurücküberwiesen.
STICHWORTEG-rekening, Niederlande




