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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk





LAND NRW

Als Zimmerermeister und Gebäudeenergieberater würde ich gerne auch in den Niederlanden arbeiten, eventuell sogar als Bauplaner oder Architekt. Ist das möglich?

Die Tätigkeit als Bauplaner ist in den Niederlanden nicht reglementiert. Das bedeutet für Sie konkret, dass Sie nach der Anmeldung Ihres Gewerbes bei der Kamer van Koophandel und nach der Eintragung in das dortige Gewerberegister ein Bauplanungsbüro eröffnen dürfen. Ihre deutschen Berufsabschlüsse müssen nicht eigens anerkannt werden. Anders ist es mit der Tätigkeit als Architekt: Sie setzt auch im Nachbarland ein Hochschulstudium voraus. Das heißt, dass Sie ohne entsprechenden Abschluss nicht in das Architektenregister eingetragen werden. Was die Anerkennung als Gebäudeenergieberater anbelangt, so würden Sie dafür eine Zertifizierung nach der niederländischen Beurteilungsrichtlinie BRL 9500 benötigen. Ein Unternehmen muss dafür ein Qualitätshandbuch erstellen, einen Energieberater beschäftigen, ein anerkanntes Softwareprogramm nutzen und von einem Berater positiv eingestuft werden. Auch als in Deutschland geschulter Gebäudeenergieberater müssen Sie demnach zunächst dieses Verfahren durchlaufen. Das NL-EPBD-Processcertificaat würde Sie anschließend zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigen. Ihre Tätigkeit würde regelmäßig kontrolliert werden.

STICHWORTE
Gebäudeenergieberater Niederlande, Bauplaner Niederlande, Niederlande