Diese Information ist dann richtig, wenn ihr gesamter Auftragswert in der Schweiz in einem Kalenderjahr 2.000 Franken überschreitet. Liegt er zwischen 2.000 und 20.000 Franken, dann beträgt die einmal zu entrichtende Kaution 5.000 Franken. Bei einem höheren Jahreswert werden 10.000 Franken fällig. In Ihrem Gewerk, der Gebäudetechnik, die in unserem Nachbarland die Bereiche Sanitär, Heizung, Kälte und Klima, Lüftung sowie Spenglerei umfasst, wird die Kaution übrigens nahezu für die gesamte Eidgenossenschaft erhoben. Das gilt ebenso für die Gipser, das Isoliergewerbe (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzarbeiten), das Malergewerbe und den Gerüstbau. Im Bereich Dach und Wand, im Elektro- und im Metallgewerbe und bei den Tischlern beschränkt sie sich auf den Kanton Basel-Land, bei den Plattenlegern auf die Kantone Basel-Land und Basel-Stadt. Hinterlegt werden muss die Geldsumme bei der Zentralen Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz (ZKVS). Sie hat unter www.zvks.ch detaillierte Informationen über das Prozedere zusammengestellt. Die ZKVS nimmt seit August 2011 Kontakt mit den betroffenen Betrieben im In- und Ausland auf, so dass diese nicht selbst aktiv werden müssen. Ziel der Regelung ist, die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge, also der Tarifverträge, zu überwachen, um gleiche Wettbewerbschancen für alle Anbieter zu ermöglichen. Die Kaution wird zur Deckung von Strafen bei Verstößen gegen den Gesamtarbeitsvertrag, für Kontroll- und Berabeitungskosten sowie zur Bezahlung des Beitrages an den Paritätischen Fonds verwandt.
STICHWORTE
Kautionspflicht in der Schweiz, Schweiz




