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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk





LAND NRW

Als Kosmetiker möchte ich gerne Cremes und ähnliche Produkte aus Thailand einführen - übrigens möglichst zusammen mit Möbeln. Welche Vorschriften gibt es dazu?  

Was die Cremes anbelangt, so müssen Sie zunächst abklären, ob sie aufgrund ihrer Deklaration und der Inhaltsstoffe tatsächlich zu den Kosmetika gehören oder zu Arzneimitteln. Würden die Stoffe unter das Arzneimittelgesetz fallen, unterlägen die Produkte verschärften Einfuhrbestimmungen. Auskunft in diesem Punkt gibt Ihnen die Arzneimittelüberwachungsbehörde bei der Bezirksregierung. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass die Cremes nicht aus artgeschützten Pflanzen oder Tieren hergestellt werden. Die übrigen Zollformalitäten klären Sie am besten mit der für Sie zuständigen Zollbehörde, also Ihrem Hauptzollamt.
Bei den Möbeln ist es vor allem wichtig zu wissen, dass sie ebenfalls nicht aus artgeschütztem Holz gefertigt wurden. Eine erste Auskunft dazu können Sie unter www.wisia.de einholen, bei einem Informationssystem zum internationalen Artenschutz, das den Schutzstatus von international und national geschützten Tieren und Pflanzenarten aufführt.
Bestehen für die einzelnen Produkte keine Importbeschränkungen, dann können Sie sie gemeinsam in einem Container einführen.      

STICHWORTE
Einfuhr von Möbeln, Einfuhr von Cremes