Die Mehrwertsteuernummer ist in der Tat nur eine der Formalitäten, die bei Arbeiten in Belgien erfüllt werden müssen. Darüber hinaus müssen Sie sich vor allem als Unternehmen des Baufachsektors registrieren lassen, Ihre Betriebsführungs- und Fachkenntnisse nachweisen, am Treuemarkensystem der Baubranche und am DID-Verfahren zur mehrwertsteuerlichen Registrierung teilnehmen, die Entsendung Ihrer Mitarbeiter anmelden (inklusive Lohnkarten, Arbeitsvertrags-Kopien, Personallisten der in Ihrem Unternehmen Beschäftigten und einer Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle) und bei umfangreicheren Arbeiten für bestimmte Tätigkeitsbereiche eine einmalige Baustellenmeldung vornehmen. Ihre Mitarbeiter müssen sich zudem beim entsprechenden Gemeindeamt anmelden, um ein Aufenthaltsdokument zu bekommen, sowie vor Aufnahme jeder Tätigkeit taggenau (!) eine so genannte Limosa-Meldung hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht durchführen.
Unser „Ländermerkblatt: Arbeiten in Belgien" erläutert diese Anforderungen im Detail und gibt Ihnen auch gleich die Dokumente an die Hand, die Sie benötigen, wenn Sie im Nachbarland aktiv werden wollen. Sie können die kostenfreie Broschüre gerne bei der ZIH bestellen (Tel.: 0211/ 30 108- 364).
Im Übrigen empfehlen wir Ihnen sehr, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen. Bewährt hat sich da der Weg zu einem Berater Ihrer Handwerkskammer oder Ihres Fachverbands. Erfahrungen von Handwerkern führen auch zu dem Tipp, möglichst einen deutschen Gerichtsstand zu vereinbaren.
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