RSS
Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk





LAND NRW

Ich soll in einem Ferienhaus in Belgien eine Gasheizung einbauen. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich vorweisen, damit ich diesen Auftrag ausführen kann? Wo erfahre ich zudem, welche Normen für diese Arbeiten gelten? 

Zunächst einmal empfiehlt es sich immer, sich vor Auftragsbeginn eine EU-Bescheinigung von Ihrer Handwerkskammer ausstellen zu lassen. Sie bescheinigt Ihnen die notwendige berufliche Qualifikation.
Darüber hinaus gibt es für eine Reihe von Handwerksberufen in unseren Nachbarländern noch spezielle Zulassungsvoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, bevor Sie dort tätig werden dürfen. (Umgekehrt müssen dies ja ausländische Kollegen von Ihnen bei uns auch.) Vor allem die so genannten gefahrengeneigten Handwerke sind in nahezu jedem Land reguliert, um so sicherzustellen, dass die jeweiligen Vorschriften auch gekannt und eingehalten werden. Das SHK-Gewerbe gehört dazu, zumeist auch das Elektrogewerbe. Sie müssen also vor Beginn der Arbeiten die Zulassung erlangen - in Belgien konkret beim Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie. Sie müssen in Ihrer Beantragung nachweisen, dass Sie eine entsprechende Schulung absolviert haben. Diese bietet in Belgien beispielsweise das Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes in Eupen an.
In manchen Ländern ist ein solcher Kursus übrigens mit Kosten verbunden, die Sie bei Ihrer Kalkulation berücksichtigen sollten.
Bei der Recherche nach Informationen zu den Zulassungsverfahren unterstützen Sie die Außenwirtschaftsberater der Kammern und Fachverbände. Die Nachforschungen können allerdings sehr zeitaufwändig sein und unter Umständen auch Nachfragen Ihrerseits bei ausländischen Behörden erforderlich machen. In manchen Ländern kann das Zulassungsverfahren so aufwändig sein, dass es sich lohnt, einen Partner vor Ort (also beispielsweise ein SHK-Unternehmen) ins Boot zu holen, der die Arbeiten abnimmt. Prüfen Sie darüber hinaus, ob die Mitarbeiter, die Sie entsenden, angemeldet werden müssen.
Die Normen werden europaweit, aber auch international immer stärker angeglichen. Trotzdem können Sie nicht davon ausgehen, dass jenseits der Grenzen die gleichen Bestimmungen gelten, die Sie aus Deutschland gewöhnt sind. Auch hier gilt es also unbedingt, sich rechtzeitig zu informieren. 

STICHWORTE
EU-Bescheinigung, Zulassungsvoraussetzungen im Ausland, Gefahrgeneigte Handwerke, Normen